Ramadan / Iftar

Unser Ramadan Projekt!​

Im islamischen Monat Ramadan, sammeln wir Spenden für Iftarpakete, welche die Familien für einen Monat versorgen sollen, und einem täglichen Iftar in den Moscheen. Dort, wo die Not am größten ist, werden die Spenden verwendet.

Der Ramadan ist die Zeit der Barmherzigkeit. Zu dieser Zeit sollte keiner unserer Geschwister an Hunger leiden!

Der Prophet, Frieden und Segen auf ihm, sagte: "Wer einem Fastenden zu Trinken und zu Essen gibt (zum Fastenbrechen), bekommt die gleiche Belohnung wie er, ohne dass dies seine Belohnung um etwas schmälert"

Ramadanpaket 1

Essen & Trinken
50 Für einen Tag
  • Essen für einen Monat
  • Hilft einer ganzen Familie
  • Verwendungszweck: RAM1

Fidya

begründet nicht gefastete Tage
10 pro zu speisenden Person
  •  
  •  
  • Verwendungszweck: Fidya

Kaffara

Absichtliches Fastenbrechen
10 zu speisende Person mal 10€
  • Absichtliches Fastenbrechen 600€
  • Nichteinhaltung eine Versprechens 100€
  • Verwendungszweck: Kaffara

Fragen & Antworten zum Projekt!

Mehr Informationen zum Projekt

Es wird in erster Linie versucht bedürftigen Familien zu helfen. Das Essen wird öffentlich in einer Moschee verteilt.

Kaffara („Sühne“; „Sühneleistung vor Allah“) leisten viele Muslime als Aus­gleich, wenn sie im Fasten­monat Ramadan Fehler be­gangen haben – sei es durch ab­sichtliches Fasten­brechen ohne triftigen Grund oder durch eine grund­lose Ver­zögerung beim Nach­holen von Fasten­tagen.

Und Allah ist der Allwissende.

Die Fidya muss nach Mehrheit der Gelehrten jener leisten, der aus Altersgründen oder wegen chronischer Krankheit im Ramadan nicht fasten kann. Bei kurzfristiger Krankheit wird der jeweilige Tag einfach nachgefastet. Bei der Fidya muss für jeden nicht gefasteten Tag eine arme Person gespeist werden.

Sollte ein Muslim ohne Grund die nachzuholenden Fastentage des Ramadans bis zum darauffolgenden Fastenmonat nicht nachgeholt haben, so ist er verpflichtet, zusätzlich zum Nachholen der Fastentage als Fidya für jeden Tag einen Armen zu speisen.

Zu beachten ist, dass die vier verschiedenen Rechtsschulen hierzu unterschiedliche Ansichten vertreten.

Und Allah ist der Allwissende.

Hast Du noch Fragen?